Mieterwechsel
Vermieter sollten sich vor einem Mieterwechsel mit der Verwaltung abstimmen, um ggf. für Alt-/Neumieter anfallende Kostenanteile der lfd. Jahresberechnung vorzubereiten und objektspezifische Besonderheiten vorzumerken.
Vermieter sollten sich vor einem Mieterwechsel mit der Verwaltung abstimmen, um ggf. für Alt-/Neumieter anfallende Kostenanteile der lfd. Jahresberechnung vorzubereiten und objektspezifische Besonderheiten vorzumerken.
An all dem, was unter dem Punkt Gemeinschaftseigentum aufgeführt wurde, steht dem Wohnungseigentümer ein Miteigentum nach Bruchteilen zu. Der Miteigentumsanteil nach Bruchteilen kann in verschiedener Art ausgedrückt werden (meist in …
Die Kosten des laufenden Betriebs eines Objekts (sog. Betriebskosten lt. II.BV) können Vermieter dann auf ihren Mieter umlegen, wenn diese im Mietvertrag entsprechend (= namentlich) aufgeführt wurden.
Kennzeichnungen des Sondereigentums (lt. Teilungserklärung z.B. Wohnung, Büro) stellen Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter dar, was andere Nutzungen jew. ausschließt, wenn dadurch die bei einem geordneten Zusammenleben entstehenden, unvermeidbaren Nachteile überschritten werden.
Instandhaltungsrückstellungen sind die Ansammlung finanzieller Mittel für größere Baumaßnahmen und dienen dem Ausgleich für die lfd. Abnutzung. Sie werden über einen Anteil des mtl. Hausgeldes gebildet. Die zum Sondereigentum gehörende …
Ausgesperrt – was nun? Sofern die Verwaltung keinen Notschlüssel hat, Schlüsseldienst anrufen (Notdienst-Normalfall max. € 100). Vorsorge: Geben Sie lieber einen Schlüssel z. B. an Nachbarn in ein entspr. Kuvert: Sie …
Sondereigentum ist echtes Eigentum bzw. Alleineigentum des Wohnungseigentümers. Das heißt also alles, was ihm alleine gehört. Dazu zählen: Wohnungen Nicht zu Wohnzwecken dienende und in sich abgeschlossene Räume, soweit sie …
Mit Sondernutzungsrechten belegte Flächen oder Gebäudebestandteile sind gemeinschaftliches Eigentum. Sie werden im Grundbuch eingetragen. Dabei handelt es sich um die Einräumung von Gebrauchsvorteilen. Von Sondernutzungsrechten können zum Beispiel Kfz-Abstellplätze, Gartennutzung, …
Die Kosten der laufenden Ausgaben für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums werden aus den gemäß Wirtschaftsplan – in der Regel monatlich – zu leistenden Hausgeldvorzahlungen gezahlt. Die Deckung notwendiger Instandhaltungs- …
Teileigentum unterscheidet sich vom Wohnungseigentum nur dadurch, dass es sich hier um Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes handelt (z.B. Läden, Werkstätten, Praxisräume, Büroräume, Lagerräume).
