Gemeinschaftseigentum
Nicht zum Sondereigentum sondern zum so genannten “Gemeinschaftseigentum” gehören z. B. alle tragenden Teile des Gebäudes, Treppenhaus, Dach, Schornstein, Carport (Sondernutzungsrecht), Außenanlagen, Stromzähler, tragende Wände in der Eigentumswohnung, Aufzug, Abzweigung …