Mit Sondernutzungsrechten belegte Flächen oder Gebäudebestandteile sind gemeinschaftliches Eigentum. Sie werden im Grundbuch eingetragen. Dabei handelt es sich um die Einräumung von Gebrauchsvorteilen. Von Sondernutzungsrechten können zum Beispiel Kfz-Abstellplätze, Gartennutzung, Dachterrassen oder Kellerräume betroffen sein. Es ist also möglich, dass einem Wohnungseigentümer Recht zur alleinigen Nutzung des Gartens eingeräumt wird. Gleichzeitig werden die übrigen Eigentümer von der Nutzung ausgeschlossen.