Nebenkosten Veröffentlicht am 21. Dezember 201821. Dezember 2018 von Thomas Aichmann Die Kosten des laufenden Betriebs eines Objekts (sog. Betriebskosten lt. II.BV) können Vermieter dann auf ihren Mieter umlegen, wenn diese im Mietvertrag entsprechend (= namentlich) aufgeführt wurden.