Nutzungszweck

Kennzeichnungen des Sondereigentums (lt. Teilungserklärung z.B. Wohnung, Büro) stellen Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter dar, was andere Nutzungen jew. ausschließt, wenn dadurch die bei einem geordneten Zusammenleben entstehenden, unvermeidbaren Nachteile überschritten werden.