Kennzeichnungen des Sondereigentums (lt. Teilungserklärung z.B. Wohnung, Büro) stellen Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter dar, was andere Nutzungen jew. ausschließt, wenn dadurch die bei einem geordneten Zusammenleben entstehenden, unvermeidbaren Nachteile überschritten werden.