Eigentümer einer Eigentumswohnung übernehmen die gemeinschaftlichen Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft mit ihrem anteiligen Hausgeld. Es enthält Betriebskosten (=mietvertraglich umlegbare Nebenkosten) sowie Eigentümerkosten (insb. Reparaturen, Verwaltung, Rückstellung). Die Höhe des Hausgeldes richtet sich grds. nach dem Miteigentumsanteil (entspricht d. Größe des Sondereigentums).
Hausgeld
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