Energieeinsparungsgesetz

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) enthält Vorschriften über energieeinsparenden Wärmeverbrauch bei Neubauten und bestehenden Gebäuden. Das wichtigste an diesem Gesetz sind die Ermächtigungen der Bundesregierung zum Erlass mehrerer Verordnungen, in denen die Einzelheiten geregelt werden, wie die im Gesetz vorgeschriebenen energieeinsparenden Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Das Energieeinsparungsgesetz vollzieht u.a. die EU-Richtlinien 2002/91 (Energieeffizienzrichtlinie) und 2006/32/EG. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes stammt aus 1977, die aktuelle (dritte) Fassung vom 28.3.2009. Diese Fassung war Voraussetzung für eine Verschärfung der Anforderungen, die die Energieeinsparungsverordnung umsetzen soll. Diese neu Energieeinsparungsverordnung wurde verabschiedet und gilt ab 1. Oktober 2009. 

Die Vorschriften des EnEG beziehen sich im Einzelnen auf

  • Energiesparenden Wärmeschutz bei zu errichtenden Gebäuden
  • Energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden
  • Energiesparenden Betrieb von Anlagen
  • Verteilung der Betriebskosten
  • Sonderregelungen und Anforderungen an bestehende Gebäude
  • Energieausweise
  • Bußgeldvorschriften

Der für den Geschäftsverkehr mit Immobilien wichtige Regelungsbereich um die Energieausweise enthält detaillierte Vorgaben für den Verordnungsgeber. Die Vorgaben können sich beziehen auf

  • die Arten der betroffenen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen oder Einrichtungen
  • die Zeitpunkte und Anlässe für die Ausstellung und Aktualisierung von Energieausweisen
  • die Ermittlung, Dokumentation und Aktualisierung von Angaben und Kennwerten
  • die Angabe von Referenzwerten, wie gültige Rechtsnormen und Vergleichskennwerte
  • begleitende Empfehlungen für kostengünstige Verbesserungen der Energieeffizienz
  • die Verpflichtung, Energieausweise Behörden und bestimmten Dritten zugänglich zu machen
  • den Aushang von Energieausweisen für Gebäude, in denen Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbracht werden
  • die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der Aussteller sowie
  • die Ausgestaltung der Energieausweise

Das Gesetz ermächtigt die Landesregierungen auch, private Fachbetriebe zu verpflichten, für die von ihnen durchgeführten Arbeiten an zu errichtenden Gebäuden zu bestätigen, dass die sich aus der Rechtsverordnung ergebenden Anforderungen über den energieeinsparenden Wärmeschutz eingehalten wurden. Die in der Rechtsverordnung zu regelnden Bußgeldvorschriften beziehen sich auch auf den Gebäudeenergiepass.