Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Gesamtheit der Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Begründet wird die Gemeinschaft durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach § 3 WEG oder durch Teilung nach § 8 WEG. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist unauflöslich. Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, wenn das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Aufbau nicht besteht.