Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein Mittel zur Sicherung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Übertragung des Eigentums und kann dann angewendet werden, wenn der Verkäufer bereits frühzeitig eine Zahlung verlangt, obwohl der Käufer erst nach Erlangung verschiedener Formalitäten als Eigentümerin das Grundbuch eingetragen wird. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung 2 des Grundbuches eingetragen.