Auflassung

Damit das Eigentum an einem Grundstück übertragen werden kann, bedarf es der Einigung des Verkäufers und des Erwerbers. Dazu ist die gleichzeitige Anwesenheit beider Teile vor dem Notar erforderlich und muss auch vor dem Notar erklärt werden. Dabei wird vielfach bereits im Kaufvertrag ein Angestellter des Notars bevollmächtigt, die Auflassung zu erklären. Dies erspart den beteiligten einen weiteren Notartermin.