Die jährliche Hausgeldabrechnung wird nach dem Ablauf des Abrechnungsjahres (i. d. R. Kalenderjahr) erstellt (bei uns: bis 30.06.). Sie erfasst alle Einnahmen/Ausgaben sowohl der gesamten Gemeinschaft als auch der jeweiligen Einheit und ermittelt jeweils die dabei aufgetretenen Unter- oder Überzahlungen.